Gremien

Die formelle Organisation, abgeleitet vom Genossenschaftsgesetz, setzt sich sich aus den sogennanten Organen zusammen.

Generalversammlung

Das wichtigste Gremium ist die mindestens einmal jährlich stattfindende Generalversammlung aller Mitglieder. Hier werden die wichtigsten Entscheidungen getroffen. Es gilt: ein Mitglied - eine Stimme (unabhängig von der Anzahl der Anteile). Das Gremium entlastet den Vorstand und Aufsichtsrat, berät über die wichtigen Projekte, verabschiedet den Wirtschaftsplan und bestimmt über Gewinnverwendung oder Satzungsänderungen. Die Generalversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand und die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, arbeitet ehrenamtlich und vertritt die Genossenschaft nach aussen. Er wurde bei der Gründungsversammlung am 16.11.2018 von den anwesenden Mitgliedern bestimmt. Der Vorstand berichtet gegenüber Aufsichtsrat und Generalversammlung. Er ist für die operative Umsetzung der in der Generalversammlung bestimmten Beschlüsse verantwortlich.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands und läßt sich mindestens 4 x im Jahr über die Entwicklung des laufenden Geschäftsbetriebs durch den Vorstand informieren. Der Aufsichtsrat setzt sich ebenfalls aus Mitgliedern der Genossenschaft zusammen - z.Zt. sind 7 aktive Genossen im Gremium